Wir wollen unser Grundwasser in Schleswig-Holstein schützen!

Die SPD Schleswig-Holstein ist dem Bündnis bereits vor einiger Zeit beigetreten. Gemeinsam mit dem BUND, SSW, attac, Bürgerinitiativen gegen Fracking und vielen mehr gilt es, bis zum 2. März 2020 80.000 Unterschriften zu sammeln.

Volksbegehren zum Schutz des Wassers - Logo

Die „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ (im folgenden VI) ist im März 2017 von der „Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.“, die sich gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausspricht, gegründet worden. Die VI hat im Juni 2019 ein Volksbegehren beantragt, das der Landtag für zulässig erklärt hat. Bis zum 2. März 2020 hat die VI jetzt Zeit 80.000 Unterschriften zu sammeln. Anschließend würde eine Volksabstimmung (Volksentscheid) durchgeführt.

Die Landesregierung gibt zwar vor, ähnliche Ziele zu verfolgen, lässt aber konkrete Beschlüsse bisher vermissen. Damit das auch wirklich so umgesetzt wird und wir im Verfahren mehr Transparenz bekommen, müssen wir genügend Druck erzeugen! Zumindest, wenn wir nicht genügend Druck erzeugen. Eine Beschlussfassung im entsprechenden Fachausschuss des Landtages kann frühestens Ende Oktober 2019 erfolgen. Bis dahin ist noch Zeit für Überzeugungsarbeit durch viele Unterschriften und Aktivitäten!

Ziel ist es, Trink- und Grundwasser, aber auch Oberflächenwasser und küstennahe Gewässer ausreichend dauerhaft zu schützen, v.a. vor Fracking. Fracking muss dafür genau wie die Erdöl- und Erdgasförderung durch Änderungen in den Landesgesetzen (Landeswassergesetz, Landesverwaltungsgesetz) verboten werden. Die mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Bund getroffenen Regelungen, die seit Februar 2017 in Kraft sind, reichen aus Sicht der VI nicht aus, um das Wasser insbes. vor den Gefahren des Frackings zu schützen.

Was ist eigentlich Fracking?

Grundsätzlich wird zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking unterschieden. In der Diskussion um ein Verbot des Frackings geht es in erster Linie um Fracking als Methode zur Förderung von unkonventionellem Erdöl und Erdgas (sog. unkonventionelles oder Schiefergesteinsfracking). Dabei wird tief in gashaltige Erdschichten gebohrt und chemische Substanzen in den Boden gepresst, damit das freigesetzte Gas und Öl nach oben geleitet werden kann. Diese Gesteinsschichten befinden sich in der Nähe des Grundwasservorkommens. Folgende Gefahren des unkonventionellen Frackings sind zu bedenken:

  • Verseuchung des Grund-/Trinkwassers und wasserführender Gesteinsschichten durch chemische Zusätze/umweltgefährdende Substanzen
  • Risse im Gestein mit unabsehbaren Folgen – Stabilität des Bodens gefährdet
  • Methangas erzeugt brennbares Wasser und giftigen Rauch
  • Frage der umweltverträglichen Entsorgung der toxischen Bohrflüssigkeit

Unkonventionelles Fracking wurde bisher in Deutschland nicht angewandt und ist mit den neuen Regelungen im Bund seit 2017 verboten.

Konventionelles Fracking erfolgt in Sandstein in größerer Tiefe unterhalb der Grundwasservorkommen und mit wesentlich geringeren Mengen an Frackflüssigkeit. Es wird seit den 1960ern Jahren zur Erdgasförderung angewandt. Ein pauschales Verbot des konventionellen Frackings würde auch die hydraulische Stimulation, die im Rahmen der Geothermie und zur Gewinnung von Heilwasser eingesetzt wird und dem Ausbau der der Erneuerbaren Energien dient, betreffen.

Wir wollen Fracking bekämpfen und verhindern und damit unser Grund- und Trinkwasser umfassend schützen:

  1. Die Ölkonzerne müssen für die von ihnen verursachten Schäden haften. Das wollen wir verschärfen.
  2. Die Wasserbehörden sollen die die Möglichkeit bekommen, die Beseitigung von Schäden anzuordnen.
  3. Wir sorgen dafür, dass es bei Gefährdung des Wassers und unerwartetem Wasserfund zu
    einem sofortigen Bohrstopp kommt.
  4. Wir wollen mehr Transparenz. Beantragte Ölbohrungen einschließlich Informationen zum betroffenen Gebiet und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode sollen veröffentl icht werden. Es geht uns um den Schutz der Menschen. Alle gelagerten bzw. geförderten Gef ahrenstoffe müssen an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle gemeldet werden.

Warum fordert das Volksbegehren kein Verbot von unkonventionellem Fracking?

Das Verbot von unkonventionellem Fracking über das Landeswassergesetz war eine Forderung der VI, ist aber nicht Bestandteil des Volksbegehrens. Der Landtag ist in diesem Fall einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes gefolgt, das zu dem Schluss kommt, dass dieser Punkt landesrechtlich nicht geregelt werden darf, da er bereits bundesrechtlich geregelt ist und das Land nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes in diesem Fall keine Abweichungskompetenz hat.

Zu der Frage der Zulässigkeit einer landesrechtlichen Regelung zu einem Verbot von Fracking hat die VI Klage vor dem Landesverfassungsgericht eingereicht. Anfang Oktober 2019 fand die öffentliche Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht zu der Frage statt, ob die VI ein landesweites gesetzliches Fracking-Verbot fordern darf. Das Urteil wird für den 6. Dezember 2019 erwartet. Sollte das Gericht entscheiden, dass das Land doch entgegen der Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes zu dieser Frage eine Regelungskompetenz hat, müsste zunächst der Landtag in dieser Frage entscheiden. Sollte dies die Koalition erneut ablehnen, dann wäre auch diese Forderung in ein Volksbegehren überführbar. Dazu müsste es dann allerdings ein neues Volksbegehren geben.

Inhaltlich hat es in der Frage eines Fracking-Verbots in Schleswig-Holstein keinen Dissens zwischen der Küstenkoalition und Bürgerinitiative gegen CO2 Endlager e.V. gegeben. Ein Meinungsunterschied bestand einzig und allein in der Frage, ob ein Verbot von Fracking (konventionell und unkonventionell) über eine landesgesetzliche Regelung (Landeswassergesetz) rechtlich möglich ist oder nicht. Die Küstenkoalition hat die Auffassung vertreten, dass dies kompetenzrechtlich nicht über das Landeswassergesetz geregelt werden darf, weil es abschließend durch den Bund geregelt ist. Diese Frage wird jetzt durch das Landesverfassungsgericht geklärt. Wir sind bereit alle Maßnahmen zu unterstützen, die Fracking verhindern und unser Wasser schützt.

Wir folgen der Rechtsauffassung der Volksinitiative. Der Schutz unseres Wassers hat für uns oberste Priorität. Die Verfassungsbedenken des Wissenschaftlichen Dienstes kann man haben, muss man aber nicht. Wir folgen der Rechtsauffassung der Volksinitiative und sind der Auffassung, dass, auch wie bei vorigen Fällen bei Bürgerbeteiligungen, die Rechtsfragen nicht restriktiv ausgelegt werden sollten. Die SPD hat die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein in Bezug auf die Anwendung der Fracking-Methode von Anfang an geteilt und nimmt diese nach wie vor sehr ernst. Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und des Trinkwassers haben absolute Priorität. Für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas aus tiefen Bodenschichten durch Fracking gibt es keinen Bedarf. Das ist ein energiepolitischer Irrweg. Der Strombedarf kann künftig allein aus erneuerbaren Energien gedeckt, deshalb müssen die Erneuerbaren Energien ausgebaut werden.

Was ist vor dem Volksbegehren landespolitisch passiert?

Torsten Albig_Foto: Olaf Bathke
Torsten Albig Bild: Olaf Bathke

2012: Die SPD hat durchgesetzt, dass ein Fracking-Verbot für Schleswig-Holstein in den Koalitionsvertrag der Küstenkoalition mit Grünen und SSW (2012-2017) aufgenommen wird.

November 2012: Der Schleswig-Holsteinische Landtag beschloss auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion einstimmig, die Fracking-Methode zur Erschließung von unkonventionellen Vorkommen von Erdgas und Erdöl abzulehnen und die Landesregierung aufzufordern, sich im Bundesrat für ein bundesweites Verbot umweltgefährdender Substanzen beim Fracking und hydraulischer Stimulation einzusetzen.

Februar 2013: Die Landesregierung Torsten Albigs hat sich für ein Verbot der Fracking-Methode unter Einsatz umweltgefährdender Stoffe in Deutschland eingesetzt. Der Bundesrat hat auf Antrag der Albig-Regierung zusammen mit anderen SPD-geführten Ländern, u.a. Nordrhein-Westfalen, eine Resolution gegen Fracking verabschiedet. Ziel war es, bundesweit gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung von Fracking zu schaffen, indem das Bundesbergrecht dahingehend angepasst wird.

März 2013: Das Anliegen der Landesregierung haben auch SPD, Grüne und SSW in einem weiteren Antrag im März 2013 noch einmal unterstützt und darin eine Reform des Bundesbergrechts gefordert, um bundesweit gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung von Fracking zu erzielen. Zu den einstimmigen Forderungen des Landtages gehörten zudem:

  • Verbot des Einsatzes umweltgefährdender Substanzen,
  • Grundwasserschutz sicherstellen,
  • verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und
  • bessere Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Kreise.

2014: Auf Landesebene hat die Küstenkoalition zudem im Rahmen der Aufstellung eines neuen Landesentwicklungsplans daraufhin gewirkt, mit entsprechenden Zielen und Grundsätzen für die Raumordnung des Untergrundes Fracking-Vorhaben künftig unbefristet untersagen zu können. Der Landesentwicklungsplan wird allerdings voraussichtlich erst 2021 beschlossen. Entsprechende Passagen, Fracking in Schleswig-Holstein auszuschließen, sind weiterhin im Entwurf enthalten.

2016: Die bundesgesetzliche Regelung beinhaltet nicht die u.a. von Schleswig-Holstein geforderte Änderung des Bundesbergrechts, führt aber über Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Regelungen ein, die unkonventionelles Fracking unbefristet ganz verbieten. Allerdings sollen vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken erlaubt werden, die aber zwingend der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen. Gleichzeitig wurden die Regelungen für konventionelles Fracking verschärft. In bestimmten besonders zu schützenden Gebieten wie u.a. in Wasserschutz- und Naturschutzgebieten wird konventionelles Fracking untersagt. Für alle Verfahren werden Umweltverträglichkeitsprüfungen zwingend vorgeschrieben.

Juli 2016: Die Küstenkoalition hat ihre Forderungen nach einem Verbot von Fracking noch einmal bekräftigt und erneut eine Änderung des Bundesbergrechts gefordert, die getroffenen Regelungen im Bund aber dennoch unterstützt, weil sie bis auf die vier Probebohrungen ein bundesweites unbefristetes Verbot des unkonventionellen Frackings beinhalten und die Möglichkeiten für konventionelles Fracking deutlich einschränken.

2017: Die Wahrscheinlichkeit, dass Fracking im Rahmen der jetzt geltenden rechtlichen Grundlage in Schleswig-Holstein angewandt werden kann, ist nach Aussage des damaligen Umweltministers Dr. Robert Habeck, gering, so erklärte dieser im Umweltausschuss des Landtages.